AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Studi & Stube
Stand: 17.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Studi & Stube, Inhaber Daniele Messina, Hildastraße 25, 68535 Edingen-Neckarhausen, nachfolgend „Vermittler“ genannt, und seinen Kunden (Wohnraumanbieter und Wohnraumsuchende).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Vermittler bietet die Vermittlung von Wohnpartnerschaften im Rahmen des Konzepts „Wohnen für Hilfe“ an. Hierbei wird Wohnraum gegen vereinbarte Hilfeleistungen im Alltag (statt Kaltmiete) überlassen.
- Die Leistung des Vermittlers umfasst die Beratung, die Aufnahme in eine Datenbank, die Prüfung von Bewerberunterlagen sowie die Zusammenführung potenzieller Partner (Matching).
- Der Vermittler schuldet das Bemühen um eine erfolgreiche Vermittlung, jedoch keinen Vermittlungserfolg in einem bestimmten Zeitraum.
§ 3 Gebühren und Zahlungsbedingungen
- Für Studierende:
a) Bei erfolgreichem Abschluss eines Wohnraumvertrags wird eine einmalige Vermittlungspauschale von 149,– € fällig.
b) Bei Beendigung des Verhältnisses innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einzug werden auf schriftlichen Antrag 50 % der Vermittlungspauschale (74,50 €) erstattet.
- Für Senioren (Wohnraumanbieter):
a) Basispaket: Bei erfolgreichem Abschluss eines Wohnraumvertrags wird eine einmalige Pauschale von 649,– € fällig.
b) Optionaler Begleit-Service: Auf Wunsch kann ein monatlicher Betreuungs-Service für 49,– €/Monat gebucht werden. Die Buchung ist nur zusammen mit einer kostenpflichtigen Vermittlung nach Buchstabe a) oder d) möglich, spätestens bis zum Einzug des Wohnpartners; eine spätere Buchung ist ausgeschlossen. Dieser beinhaltet eine dauerhafte telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen sowie Schlichtungshilfe während der gesamten Wohnlaufzeit. Endet das Wohnverhältnis, während der Begleit-Service gebucht ist, übernimmt der Vermittler zudem die Suche nach einem neuen Wohnpartner (Nachbesetzung); für eine daraus entstehende neue Wohnpartnerschaft wird keine erneute Pauschale nach Buchstabe a) fällig. Nach einer Nachbesetzung läuft der Begleit-Service unverändert weiter. Dieser Service ist monatlich kündbar; nach einer Kündigung kann er erst mit der nächsten kostenpflichtigen Vermittlung erneut gebucht werden.
c) Garantie: Kommt es innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einzug zu einer Beendigung des Verhältnisses, bietet der Vermittler einmalig eine kostenlose Ersatzsuche an. Wird diese vom Kunden nicht gewünscht, werden 50 % der gezahlten Pauschale erstattet (bei der Erstvermittlung 324,50 €, bei einer Folgevermittlung 274,50 €). Die restlichen 50 % verbleiben als Entgelt für die bereits erbrachte Beratungsleistung beim Vermittler.
d) Folgevermittlung: Hat der Kunde bereits eine Wohnpartnerschaft über den Vermittler abgeschlossen, beträgt die Pauschale für jede weitere Vermittlung 549,– €, sofern keine kostenlose Nachbesetzung nach Buchstabe b) greift.
- Zahlungsziel: Alle Gebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
§ 4 Haftung und Verantwortlichkeit
- Der Vermittler ist nicht Partei des zwischen den Kunden geschlossenen Wohnraum- oder Hilfevertrages. Er haftet nicht für Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag (z. B. Sachschäden, ausbleibende Hilfeleistungen, Mietstreitigkeiten).
- Der Vermittler haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Kunden sind selbst verpflichtet, ihre privaten Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat) auf die neue Wohnsituation hin zu prüfen.
§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Vermittler erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Erfüllung des Vermittlungsauftrags gemäß DSGVO.
- Die Kunden verpflichten sich, erhaltene Daten des potenziellen Partners streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 6 Umgehungsverbot
Sollten Kunden nach einer Vorstellung durch den Vermittler versuchen, den Vertragsschluss ohne den Vermittler abzuwickeln, um die Gebühren zu umgehen, bleibt der volle Provisionsanspruch des Vermittlers bestehen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
