AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Studi & Stube
Stand: 17.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Studi & Stube, Inhaber Daniele Messina, Hildastraße 25, 68535 Edingen-Neckarhausen, nachfolgend „Vermittler“ genannt, und seinen Kunden (Wohnraumanbieter und Wohnraumsuchende).

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Vermittler bietet die Vermittlung von Wohnpartnerschaften im Rahmen des Konzepts „Wohnen für Hilfe“ an. Hierbei wird Wohnraum gegen vereinbarte Hilfeleistungen im Alltag (statt Kaltmiete) überlassen.
  2. Die Leistung des Vermittlers umfasst die Beratung, die Aufnahme in eine Datenbank, die Prüfung von Bewerberunterlagen sowie die Zusammenführung potenzieller Partner (Matching).
  3. Der Vermittler schuldet das Bemühen um eine erfolgreiche Vermittlung, jedoch keinen Vermittlungserfolg in einem bestimmten Zeitraum.

§ 3 Gebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Für Studierende:

    a) Bei erfolgreichem Abschluss eines Wohnraumvertrags wird eine einmalige Vermittlungspauschale von 149,– € fällig.

    b) Bei Beendigung des Verhältnisses innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einzug werden auf schriftlichen Antrag 50 % der Vermittlungspauschale (74,50 €) erstattet.

  2. Für Senioren (Wohnraumanbieter):

    a) Basispaket: Bei erfolgreichem Abschluss eines Wohnraumvertrags wird eine einmalige Pauschale von 649,– € fällig.

    b) Optionaler Begleit-Service: Auf Wunsch kann ein monatlicher Betreuungs-Service für 49,– €/Monat gebucht werden. Die Buchung ist nur zusammen mit einer kostenpflichtigen Vermittlung nach Buchstabe a) oder d) möglich, spätestens bis zum Einzug des Wohnpartners; eine spätere Buchung ist ausgeschlossen. Dieser beinhaltet eine dauerhafte telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen sowie Schlichtungshilfe während der gesamten Wohnlaufzeit. Endet das Wohnverhältnis, während der Begleit-Service gebucht ist, übernimmt der Vermittler zudem die Suche nach einem neuen Wohnpartner (Nachbesetzung); für eine daraus entstehende neue Wohnpartnerschaft wird keine erneute Pauschale nach Buchstabe a) fällig. Nach einer Nachbesetzung läuft der Begleit-Service unverändert weiter. Dieser Service ist monatlich kündbar; nach einer Kündigung kann er erst mit der nächsten kostenpflichtigen Vermittlung erneut gebucht werden.

    c) Garantie: Kommt es innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einzug zu einer Beendigung des Verhältnisses, bietet der Vermittler einmalig eine kostenlose Ersatzsuche an. Wird diese vom Kunden nicht gewünscht, werden 50 % der gezahlten Pauschale erstattet (bei der Erstvermittlung 324,50 €, bei einer Folgevermittlung 274,50 €). Die restlichen 50 % verbleiben als Entgelt für die bereits erbrachte Beratungsleistung beim Vermittler.

    d) Folgevermittlung: Hat der Kunde bereits eine Wohnpartnerschaft über den Vermittler abgeschlossen, beträgt die Pauschale für jede weitere Vermittlung 549,– €, sofern keine kostenlose Nachbesetzung nach Buchstabe b) greift.

  3. Zahlungsziel: Alle Gebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

§ 4 Haftung und Verantwortlichkeit

  1. Der Vermittler ist nicht Partei des zwischen den Kunden geschlossenen Wohnraum- oder Hilfevertrages. Er haftet nicht für Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag (z. B. Sachschäden, ausbleibende Hilfeleistungen, Mietstreitigkeiten).
  2. Der Vermittler haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Die Kunden sind selbst verpflichtet, ihre privaten Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat) auf die neue Wohnsituation hin zu prüfen.

§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Vermittler erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Erfüllung des Vermittlungsauftrags gemäß DSGVO.
  2. Die Kunden verpflichten sich, erhaltene Daten des potenziellen Partners streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 6 Umgehungsverbot

Sollten Kunden nach einer Vorstellung durch den Vermittler versuchen, den Vertragsschluss ohne den Vermittler abzuwickeln, um die Gebühren zu umgehen, bleibt der volle Provisionsanspruch des Vermittlers bestehen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.